Getränke Büttiker Balzers Egerta 40 9496 Balzers Telefon: +423 384 19 01 E-Mail: info@buettiker-getraenke.li Getränke Büttiker Schaan Im Rietacker 1 9494 Schaan Telefon: +423 233 41 41 E-Mail: info@buettiker-getraenke.li
Öffnungszeiten Getränkemarkt / Drive in Montag geschlossen Dienstag bis Freitag 16.00 bis 18.30Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 18.00 Uhr Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr
Auslieferdienst Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 17.00 Uhr
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GETRÄNKEHANDEL Getränke Büttiker Anstalt Egerta 40, LI-9496 Balzers Im Rietacker 1, 9494 Schaan Allgemein Für unsere Angebote und Lieferung gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichen Form. Lieferumfang Wir beliefern Kunden im Fürstentum Liechtenstein sowie in den angrenzenden Schweizer Gemeinden. Bestellung / Bezahlung Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail oder Telefon. Die im Liefergebiet ansässige Stammkunden erhalten ihre Lieferung auch auf Rechnung, 15 Tage netto. Rechnung Der Rechnungsempfänger ist verpflichtet die Rechnung nach Erhalt zu prüfen. Stimmt der Inhalt der Rechnung nicht, so hat der Rechnungsempfänger innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung deren Berichtigung zu verlangen, ansonsten der Inhalt von ihm als genehmigt gilt. Verfügbarkeit Bestellungen werden je nach Vereinbarung ausgeliefert. In der Regel können nur ganze Kartons/Harassen bestellt werden. Bei Spirituosen und hochwertigen Weinen sind Einzelflaschen möglich. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, informieren wir Sie gerne über Nachfolgejahrgänge und Alternativen. Spezialitäten und Raritäten sind teilweise nur in streng limitierten Mengen verfügbar, entsprechend behalten wir uns das Recht vor, Bestellmengen in Ausnahmefällen einzuschränken. Preise Sämtliche Preise werden in CHF angegeben. Die Preise bei Gastro-, Fest Kunden und Wiederverkäufer sind exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich exklusive Depots für Pfandflaschen und Harasse. Bei Retournierung der leeren Gebinde wird das Depot rückerstattet. PET-, VEG- und Alu-Recycling-Gebühren sind in den Preisen inbegriffen (ausgenommen Wiederverkäufer), ebenso die Lieferung. Für Weine und Spirituosen gelten für Lieferung und Abholung dieselben Preise. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Getränke Büttiker Anstalt. Festbelieferungen Das Festmobiliar muss früh genug bestellt werden. Falls weniger benötigt wird, kann jederzeit storniert werden. Pro Festbelieferungsauftrag verrechnen wir eine Aufwandspauschale von CHF 15.00. Die für Festanlässe bezogenen Getränke werden nach verbrauchten Flaschen abgerechnet. Bei Selbstabholung und -retournierung beträgt die Aufwandspauschale CHF 10.00. Die Personalkosten für ausserordentlichen Aufwand (z.B. Mithilfe bei Auf-/Abbau) belaufen sich auf CHF 65.00 pro Stunde. Die Mietpreise gelten pro Tag/Wochenende, geliefert und wieder abgeholt, exklusive MwSt. Das Material muss in gereinigtem und einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, ansonsten wird der entsprechende Aufwand ebenfalls in Rechnung gestellt. Keine Klebstreifen anbringen oder Bostitch-Klammern und Reisnägel in das Festmobiliar einschlagen. Der Mieter, bzw. Festunternehmer, ist verpflichtet das Festmobiliar mit grösster Sorgfalt zu behandeln und für alle Schäden einzustehen, die nicht als normale Abnützung eingestuft werden können. Manko und Bruch werden bei der Festabrechnung belastet, auch wenn der Schaden durch unbekannte Dritte verursacht wurde. Der Mieter ist verpflichtet, das Material gegen Schäden (Diebstahl, Feuer, Wasser und durch Dritte verursachte Schäden) zu versichern. Langzeitmiete Bei einer Langzeitmiete von Festmaterial/-mobiliar reduziert sich der Preis auf 1/3 der Standartkosten. Standartkosten pro Stück und Tag: Festbankgarnitur CHF 15.00 Festbank-Tisch CHF 10.00 Kühlschrank CHF 35.00 Betreffend Kosten für das restliche Festmaterial/-mobiliar geben wir Ihnen sehr gerne Auskunft auf Anfrage. Die Entgegennahme von Festmaterial/-mobiliar sowie Getränken, bestätigt gleichzeitig die Akzeptanz einer Verrechnung. Bei einer Langzeitmiete wird erst nach Rückgabe der gemieteten Sache eine Rechnung gestellt. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Getränke Büttiker Anstalt. Zapfenweine Umtausch von Zapfenweinen in unserem Geschäftsstandort ist mit wenigen Ausnahmen möglich. Bitte geben Sie uns die mindestens zur Hälfte gefüllte Flasche mit Originalkorken zurück. Retouren Einzelne Flaschen in Mehrweggebinden (Harassen), einzelne, ungeöffnete Wein- und Spirituose-Flaschen Einweggebinde (Originalkartons) werden zurück genommen und nicht verrechnet. Offene Einweggebinde (z. B. 24 x 0,5l PET, Energydrink-Dosen, Bierdosen, etc.), nasse oder schmutzige Packungen, zerrissene Kartons, Flaschen mit abgelösten Etiketten, Weinflaschen mit abgelöster/beschädigter Kapsel werden nicht zurück genommen. Der Mieter, bzw. Festunternehmer, ist verpflichtet das Festmobiliar mit grösster Sorgfalt zu behandeln und für alle Schäden einzustehen, die nicht als normale Abnützung eingestuft werden können. Manko und Bruch werden bei der Festabrechnung belastet, auch wenn der Schaden durch unbekannte Dritte verursacht wurde. Der Mieter ist verpflichtet, das Material gegen Schäden (Diebstahl, Feuer, Wasser und durch Dritte verursachte Schäden) zu versichern. Leergut wird in Originalharassen retour genommen und vergütet. Voll- und Leergut muss sortiert retourniert werden. Pro unsortierte Harasse wird CHF 1.00 verrechnet. Bei Extremfällen für Reinigung und Aufräumen des Kühlwagens usw. wird der Aufwand/Arbeit in Rechnung gestellt. Kühlschrank / Kühlwagen Die zur Verfügung gestellten Kühlschränke und Kühlanhänger dienen einzig zur Kühlung von Getränken. Die Lagerung von Lebensmitteln wie Gemüse, Fisch, Fleisch, Käse, Butter, usw. ist nicht gestattet. Datenschutz Die Getränke Büttiker Anstalt verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden unter strikter Beachtung des geltenden Datenschutzgesetzes. Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Daten werden ausschliesslich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, zur Bearbeitung der von den Kunden gewünschten Informationen sowie zu internen Statistikzwecken verwendet. Irrtümer, Preisänderungen, Jahrgangswechsel sowie Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Erfüllungsort Als Erfüllungsort für unsere Warenlieferungen wie auch für Ihre Kaufpreiszahlungen gilt unser Geschäftssitz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von der Getränke Büttiker Anstalt. Schlussbestimmungen Spezialbedingungen, Ergänzungen und Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Mündliche Mitteilungen an Mitarbeiter von der Getränke Büttiker Anstalt sind unwirksam. Sollten sich Teile dieser AGB aus irgendeinem Grund als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gültig ab 1. März 2018 / Getränke Büttiker Anstalt - Fabian Büttiker
Balzers Schaan Vaduz
Getränke Büttiker Balzers Egerta 40 9496 Balzers +423 384 19 01 Öffnungszeiten Getränkemarkt Montag geschlossen Dienstag bis Freitag 16.00 bis 18.30 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr Getränke Büttiker Schaan Im Rietacker 1 9494 Schaan +423 233 41 41 Öffnungszeiten Getränkemarkt / Drive in

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 18.00 Uhr Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr info@buettiker-getraenke.li
AGB GETRÄNKEHANDEL Getränke Gstöhl Anstalt Getränke Büttiker Anstalt Egerta 40, LI-9496 Balzers Im Rietacker 1, 9494 Schaan Allgemein Für unsere Angebote und Lieferung gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichen Form. Lieferumfang Wir beliefern Kunden im Fürstentum Liechtenstein sowie in den angrenzenden Schweizer Gemeinden. Bestellung / Bezahlung Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail oder Telefon. Die im Liefergebiet ansässige Stammkunden erhalten ihre Lieferung auch auf Rechnung, 15 Tage netto. Rechnung Der Rechnungsempfänger ist verpflichtet die Rechnung nach Erhalt zu prüfen. Stimmt der Inhalt der Rechnung nicht, so hat der Rechnungsempfänger innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung deren Berichtigung zu verlangen, ansonsten der Inhalt von ihm als genehmigt gilt. Verfügbarkeit Bestellungen werden je nach Vereinbarung ausgeliefert. In der Regel können nur ganze Kartons/Harassen bestellt werden. Bei Spirituosen und hochwertigen Weinen sind Einzelflaschen möglich. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, informieren wir Sie gerne über Nachfolgejahrgänge und Alternativen. Spezialitäten und Raritäten sind teilweise nur in streng limitierten Mengen verfügbar, entsprechend behalten wir uns das Recht vor, Bestellmengen in Ausnahmefällen einzuschränken. Preise Sämtliche Preise werden in CHF angegeben. Die Preise bei Gastro-, Fest Kunden und Wiederverkäufer sind exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich exklusive Depots für Pfandflaschen und Harasse. Bei Retournierung der leeren Gebinde wird das Depot rückerstattet. PET-, VEG- und Alu-Recycling- Gebühren sind in den Preisen inbegriffen (ausgenommen Wiederverkäufer), ebenso die Lieferung. Für Weine und Spirituosen gelten für Lieferung und Abholung dieselben Preise. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Getränke Büttiker Anstalt. Festbelieferungen Das Festmobiliar muss früh genug bestellt werden. Falls weniger benötigt wird, kann jederzeit storniert werden. Pro Festbelieferungsauftrag verrechnen wir eine Aufwandspauschale von CHF 15.00. Die für Festanlässe bezogenen Getränke werden nach verbrauchten Flaschen abgerechnet. Bei Selbstabholung und -retournierung beträgt die Aufwandspauschale CHF 10.00. Die Personalkosten für ausserordentlichen Aufwand (z.B. Mithilfe bei Auf-/Abbau) belaufen sich auf CHF 65.00 pro Stunde. Die Mietpreise gelten pro Tag/Wochenende, geliefert und wieder abgeholt, exklusive MwSt. Das Material muss in gereinigtem und einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, ansonsten wird der entsprechende Aufwand ebenfalls in Rechnung gestellt. Keine Klebstreifen anbringen oder Bostitch-Klammern und Reisnägel in das Festmobiliar einschlagen. Der Mieter, bzw. Festunternehmer, ist verpflichtet das Festmobiliar mit grösster Sorgfalt zu behandeln und für alle Schäden einzustehen, die nicht als normale Abnützung eingestuft werden können. Manko und Bruch werden bei der Festabrechnung belastet, auch wenn der Schaden durch unbekannte Dritte verursacht wurde. Der Mieter ist verpflichtet, das Material gegen Schäden (Diebstahl, Feuer, Wasser und durch Dritte verursachte Schäden) zu versichern. Langzeitmiete Bei einer Langzeitmiete von Festmaterial/- mobiliar reduziert sich der Preis auf 1/3 der Standartkosten. Standartkosten pro Stück und Tag: Festbankgarnitur CHF 15.00 Festbank-Tisch CHF 10.00 Kühlschrank CHF 35.00 Betreffend Kosten für das restliche Festmaterial/-mobiliar geben wir Ihnen sehr gerne Auskunft auf Anfrage. Die Entgegennahme von Festmaterial/-mobiliar sowie Getränken, bestätigt gleichzeitig die Akzeptanz einer Verrechnung. Bei einer Langzeitmiete wird erst nach Rückgabe der gemieteten Sache eine Rechnung gestellt. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Getränke Büttiker Anstalt. Zapfenweine Umtausch von Zapfenweinen in unserem Geschäftsstandort ist mit wenigen Ausnahmen möglich. Bitte geben Sie uns die mindestens zur Hälfte gefüllte Flasche mit Originalkorken zurück. Retouren Einzelne Flaschen in Mehrweggebinden (Harassen), einzelne, ungeöffnete Wein- und Spirituose-Flaschen Einweggebinde (Originalkartons) werden zurück genommen und nicht verrechnet. Offene Einweggebinde (z. B. 24 x 0,5l PET, Energydrink-Dosen, Bierdosen, etc.), nasse oder schmutzige Packungen, zerrissene Kartons, Flaschen mit abgelösten Etiketten, Weinflaschen mit abgelöster/beschädigter Kapsel werden nicht zurück genommen. Der Mieter, bzw. Festunternehmer, ist verpflichtet das Festmobiliar mit grösster Sorgfalt zu behandeln und für alle Schäden einzustehen, die nicht als normale Abnützung eingestuft werden können. Manko und Bruch werden bei der Festabrechnung belastet, auch wenn der Schaden durch unbekannte Dritte verursacht wurde. Der Mieter ist verpflichtet, das Material gegen Schäden (Diebstahl, Feuer, Wasser und durch Dritte verursachte Schäden) zu versichern. Leergut wird in Originalharassen retour genommen und vergütet. Voll- und Leergut muss sortiert retourniert werden. Pro unsortierte Harasse wird CHF 1.00 verrechnet. Bei Extremfällen für Reinigung und Aufräumen des Kühlwagens usw. wird der Aufwand/Arbeit in Rechnung gestellt. Kühlschrank / Kühlwagen Die zur Verfügung gestellten Kühlschränke und Kühlanhänger dienen einzig zur Kühlung von Getränken. Die Lagerung von Lebensmitteln wie Gemüse, Fisch, Fleisch, Käse, Butter, usw. ist nicht gestattet. Datenschutz Die Getränke Büttiker Anstalt verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden unter strikter Beachtung des geltenden Datenschutzgesetzes. Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Daten werden ausschliesslich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, zur Bearbeitung der von den Kunden gewünschten Informationen sowie zu internen Statistikzwecken verwendet. Irrtümer, Preisänderungen, Jahrgangswechsel sowie Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Erfüllungsort Als Erfüllungsort für unsere Warenlieferungen wie auch für Ihre Kaufpreiszahlungen gilt unser Geschäftssitz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von der Getränke Büttiker Anstalt. Schlussbestimmungen Spezialbedingungen, Ergänzungen und Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Mündliche Mitteilungen an Mitarbeiter von der Getränke Büttiker Anstalt sind unwirksam. Sollten sich Teile dieser AGB aus irgendeinem Grund als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gültig ab 1. März 2018 / Getränke Büttiker Anstalt Fabian Büttiker
Balzers Schaan Vaduz