Getränke Gstöhl Anstalt Egerta 40 9496 Balzers Telefon: +423 384 19 01 E-Mail: info@getraenke-gstoehl.li Getränkemarkt Vaduz Fürst Franz Josef Strasse 67 9490 Vaduz Telefon: +423 791 19 01 E-Mail: info@getraenke-gstoehl.li
Öffnungszeiten Montag bis Freitag 16.00 bis 18.30 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Freitag 15.30 bis 18.00 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Auslieferdienst Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr Montag bis Freitag 08.00 bis 17.00 Uhr
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUTOMATEN Getränke Gstöhl Anstalt Egerta 40, LI-9496 Balzers Allgemein Für unsere Angebote und Lieferung gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichen Form. Lieferumfang Die Lieferung erfolgt unter Pauschalkosten gemäss Offerte an den gewünschten Standort. Massgebend für die Konfiguration und gegebenenfalls die Spezialausrüstung der zu liefernden Geräte ist unsere Auftragsbestätigung / Offerte / Bestellannahme sowie eventuelle schriftliche Nachträge. Konstruktionsänderungen gegenüber der Auftragsbestätigung / Offerte / Bestellannahme sind vorbehalten, sofern diese Änderungen keinen Einfluss auf die Funktion, die Leistung und den Preis haben. An der integrierten Software gewährt die Getränke Gstöhl dem Kunden die nicht übertragbare und nur die ausschliessliche Erlaubnis zur Benutzung. Alle von der Getränke Gstöhl erarbeiteten Programme, einschliesslich des damit im Zusammenhang stehenden Know-How und sämtliche Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von der Getränke Gstöhl Anstalt. Der Kunde verpflichtet sich, die Hard- und Software sowie sämtliche Informationen inkl. Know-how, welche ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt werden, nur für seinen eigenen Gebrauch mit den gelieferten Produkten zu benützen, sie dritten nur zugänglich zu machen, soweit es für den Gebrauch der Produkte unerlässlich ist. Bei der Weiterveräusserung der Geräte überbindet der Kunde diese Verpflichtung seinem Abnehmer. Die Lieferung und Montage der Geräte erfolgt durch das Fachpersonal von der Getränke Gstöhl Anstalt. Vorgängig sind durch den Käufer die bauseits notwendigen Installationsvorbereitungen (Elektrizität, ev. Betonfundament usw.) erstellen zu lassen. Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschrift am Standort der Geräte ist der Kunde verantwortlich. Im Anschluss an die Montage erfolgt eine Instruktion betreffend Bedienung und Unterhalt der Geräte. Durch Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls bestätigt der Kunde, diese Instruktion vollständig und umfassend erhalten zu haben. Annullierung Ein rechtsgültiger erteilter und von Getränke Gstöhl Anstalt bestätigter Auftrag kann nur in zwingenden Fällen annulliert werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung von der Getränke Gstöhl Anstalt. Der Käufer verpflichtet sich, 30% vom Auftragswert zu bezahlen. Liefertermine Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den zur Zeit der Auftragsbestätigung bekannten Verhältnissen. Die Getränke Gstöhl Anstalt kann die Lieferzeit verlängern. Bei der Getränke Gstöhl Anstalt und/oder ihren Unterlieferanten die Verhältnisse sich durch äußere Einflüsse derart verändern, dass ein geordneter Fortgang der Arbeiten nicht mehr möglich ist, die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben nicht oder zu spät eintreffen oder nachträglich geändert werden. Wenn die entsprechenden Leitungen nicht installiert und die übrigen baulichen Maßnahmen nicht abgeschlossen sind. Eine verspätete Lieferung, ungeachtet der Gründe, gibt dem Kunden nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; ebenso werden sämtliche Folgeforderungen irgendwelcher Art wegbedungen. Können die bestellten Geräte zum vereinbarten Termin nicht geliefert werden, aus Gründen welche die Getränke Gstöhl Anstalt nicht zu vertreten hat, ist die Getränke Gstöhl Anstalt berechtigt, nach 30 Tagen Wartezeit den gesamten Auftrag mit dem bestätigten Zahlungsziel sofort einzufordern. Gleichzeitig werden die Apparate bei der Getränke Gstöhl Anstalt auf Kosten des Kunden eingelagert. Zahlung Falls eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist, werden alle übrigen Rechnungen sofort fällig und die restlichen Lieferungen erfolgen nur bei gleichzeitiger Barzahlung. Mahnkosten Fr. 20.00. Außerdem wird auf jeder an Fälligkeit unbezahlten Rechnungen ein Verzugszins von 5 % dazugerechnet. Ferner behält sich die Getränke Gstöhl Anstalt das Recht vor, sämtliche Dienstleistungen, bis zur Begleichung aller offenen Rechnungen einzustellen. Eigentumsvorbehalt Der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Getränke Gstöhl Anstalt den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Register und gegebenenfalls beim Hausbesitzer eintragen kann. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers oder wenn sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit als erheblich beeinträchtigt herausstellt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der Getränke Gstöhl Anstalt über. Garantie Die Getränke Gestöhl Anstalt leistet eine Garantie für die Dauer von 12 Monaten (Ersatzteile) ab Datum der Inbetriebsetzung (Arbeitsrapport des Servicetechnikers), oder ab Datum der Übergabe (Übernahmeprotokoll). Die Getränke Gstöhl Anstalt erbringt die Garantieleistung nach ihrem Ermessen am Standort der Geräte oder in den eigenen Werkstätten. Entsprechend den Umständen wird die Getränke Gstöhl Anstalt diejenigen Teile unentgeltlich ersetzen und montieren, welche sich innerhalb eines Jahres infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit als erheblich beeinträchtigt herausstellt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der Getränke Gstöhl Anstalt über. Zur Vornahme aller durch die Getränke Gstöhl Anstalt notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der Kunde nach Abstimmung mit der Getränke Gstöhl Anstalt die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. In der Regel erfolgen solche Arbeiten während der Normalarbeitszeit. Die Garantiepflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässen Einsatz oder durch Belastungen entstanden sind, über die anlässlich der Auftragsbestätigung bekannten Werte hinausgehen. Von der Garantieleistung ausgeschlossen ist der Ersatz sämtlicher Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen. Ausfälle durch Stromunterbruch, Netzwerkausfall, Telefonausfall insbesondere auch ausgeschaltete Schalter und Sicherungen und Elementarschäden. Störungen durch äussere Einflüsse wie Licht, Feuchtigkeit, Staub, Schmutz, Kälte, Wasser, usw. Unsachgemässe Bedienung, fahrlässige oder böswillige Beschädigungen, sowie höhere Gewalt (Feuer-, Frost-, Wasserschäden, Kondensbildung, usw.) Störungen und Defekte infolge Eingriffe von nicht autorisierten Personen an der Anlage und dessen Peripherie. Jegliche Ersatzansprüche für Folgeschäden, wie z.B. für Gewinnausfall, Frostschäden, Stromausfälle, Systemabstürze intern und extern, Vandalismus usw. sind ausgeschlossen. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Getränke Gstöhl Anstalt. Schlussbestimmungen Spezialbedingungen, Ergänzungen und Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Mündliche Mitteilungen an Mitarbeiter von der Getränke Gstöhl Anstalt sind unwirksam. Gültig ab 1. März 2018 / Getränke Gstöhl Anstalt - Fabian Büttiker.
Getränke Gstöhl Anstalt Egerta 40 9496 Balzers +423 384 19 01 Öffnungszeiten Montag bis Freitag 16.00 bis 18.30 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr Getränkemarkt Vaduz Fürst Franz Josef Strasse 67 9490 Vaduz +423 791 19 01 Öffnungszeiten Montag bis Freitag 15.30 bis 18.00 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr info@getraenke-gstoehl.li
AGB AUTOMATEN Getränke Gstöhl Anstalt Egerta 40, LI-9496 Balzers Allgemein Für unsere Angebote und Lieferung gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichen Form. Lieferumfang Die Lieferung erfolgt unter Pauschalkosten gemäss Offerte an den gewünschten Standort. Massgebend für die Konfiguration und gegebenenfalls die Spezialausrüstung der zu liefernden Geräte ist unsere Auftragsbestätigung / Offerte / Bestellannahme sowie eventuelle schriftliche Nachträge. Konstruktionsänderungen gegenüber der Auftragsbestätigung / Offerte / Bestellannahme sind vorbehalten, sofern diese Änderungen keinen Einfluss auf die Funktion, die Leistung und den Preis haben. An der integrierten Software gewährt die Getränke Gstöhl dem Kunden die nicht übertragbare und nur die ausschliessliche Erlaubnis zur Benutzung. Alle von der Getränke Gstöhl erarbeiteten Programme, einschliesslich des damit im Zusammenhang stehenden Know-How und sämtliche Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von der Getränke Gstöhl Anstalt. Der Kunde verpflichtet sich, die Hard- und Software sowie sämtliche Informationen inkl. Know-how, welche ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt werden, nur für seinen eigenen Gebrauch mit den gelieferten Produkten zu benützen, sie dritten nur zugänglich zu machen, soweit es für den Gebrauch der Produkte unerlässlich ist. Bei der Weiterveräusserung der Geräte überbindet der Kunde diese Verpflichtung seinem Abnehmer. Die Lieferung und Montage der Geräte erfolgt durch das Fachpersonal von der Getränke Gstöhl Anstalt. Vorgängig sind durch den Käufer die bauseits notwendigen Installationsvorbereitungen (Elektrizität, ev. Betonfundament usw.) erstellen zu lassen. Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschrift am Standort der Geräte ist der Kunde verantwortlich. Im Anschluss an die Montage erfolgt eine Instruktion betreffend Bedienung und Unterhalt der Geräte. Durch Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls bestätigt der Kunde, diese Instruktion vollständig und umfassend erhalten zu haben. Annullierung Ein rechtsgültiger erteilter und von Getränke Gstöhl Anstalt bestätigter Auftrag kann nur in zwingenden Fällen annulliert werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung von der Getränke Gstöhl Anstalt. Der Käufer verpflichtet sich, 30% vom Auftragswert zu bezahlen. Liefertermine Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den zur Zeit der Auftragsbestätigung bekannten Verhältnissen. Die Getränke Gstöhl Anstalt kann die Lieferzeit verlängern. Bei der Getränke Gstöhl Anstalt und/oder ihren Unterlieferanten die Verhältnisse sich durch äußere Einflüsse derart verändern, dass ein geordneter Fortgang der Arbeiten nicht mehr möglich ist, die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben nicht oder zu spät eintreffen oder nachträglich geändert werden. Wenn die entsprechenden Leitungen nicht installiert und die übrigen baulichen Maßnahmen nicht abgeschlossen sind. Eine verspätete Lieferung, ungeachtet der Gründe, gibt dem Kunden nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; ebenso werden sämtliche Folgeforderungen irgendwelcher Art wegbedungen. Können die bestellten Geräte zum vereinbarten Termin nicht geliefert werden, aus Gründen welche die Getränke Gstöhl Anstalt nicht zu vertreten hat, ist die Getränke Gstöhl Anstalt berechtigt, nach 30 Tagen Wartezeit den gesamten Auftrag mit dem bestätigten Zahlungsziel sofort einzufordern. Gleichzeitig werden die Apparate bei der Getränke Gstöhl Anstalt auf Kosten des Kunden eingelagert. Zahlung Falls eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist, werden alle übrigen Rechnungen sofort fällig und die restlichen Lieferungen erfolgen nur bei gleichzeitiger Barzahlung. Mahnkosten Fr. 20.00. Außerdem wird auf jeder an Fälligkeit unbezahlten Rechnungen ein Verzugszins von 5 % dazugerechnet. Ferner behält sich die Getränke Gstöhl Anstalt das Recht vor, sämtliche Dienstleistungen, bis zur Begleichung aller offenen Rechnungen einzustellen. Eigentumsvorbehalt Der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Getränke Gstöhl Anstalt den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Register und gegebenenfalls beim Hausbesitzer eintragen kann. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers oder wenn sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit als erheblich beeinträchtigt herausstellt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der Getränke Gstöhl Anstalt über. Garantie Die Getränke Gestöhl Anstalt leistet eine Garantie für die Dauer von 12 Monaten (Ersatzteile) ab Datum der Inbetriebsetzung (Arbeitsrapport des Servicetechnikers), oder ab Datum der Übergabe (Übernahmeprotokoll). Die Getränke Gstöhl Anstalt erbringt die Garantieleistung nach ihrem Ermessen am Standort der Geräte oder in den eigenen Werkstätten. Entsprechend den Umständen wird die Getränke Gstöhl Anstalt diejenigen Teile unentgeltlich ersetzen und montieren, welche sich innerhalb eines Jahres infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit als erheblich beeinträchtigt herausstellt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der Getränke Gstöhl Anstalt über. Zur Vornahme aller durch die Getränke Gstöhl Anstalt notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der Kunde nach Abstimmung mit der Getränke Gstöhl Anstalt die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. In der Regel erfolgen solche Arbeiten während der Normalarbeitszeit. Die Garantiepflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässen Einsatz oder durch Belastungen entstanden sind, über die anlässlich der Auftragsbestätigung bekannten Werte hinausgehen. Von der Garantieleistung ausgeschlossen ist der Ersatz sämtlicher Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen. Ausfälle durch Stromunterbruch, Netzwerkausfall, Telefonausfall insbesondere auch ausgeschaltete Schalter und Sicherungen und Elementarschäden. Störungen durch äussere Einflüsse wie Licht, Feuchtigkeit, Staub, Schmutz, Kälte, Wasser, usw. Unsachgemässe Bedienung, fahrlässige oder böswillige Beschädigungen, sowie höhere Gewalt (Feuer-, Frost-, Wasserschäden, Kondensbildung, usw.) Störungen und Defekte infolge Eingriffe von nicht autorisierten Personen an der Anlage und dessen Peripherie. Jegliche Ersatzansprüche für Folgeschäden, wie z.B. für Gewinnausfall, Frostschäden, Stromausfälle, Systemabstürze intern und extern, Vandalismus usw. sind ausgeschlossen. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Getränke Gstöhl Anstalt. Schlussbestimmungen Spezialbedingungen, Ergänzungen und Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Mündliche Mitteilungen an Mitarbeiter von der Getränke Gstöhl Anstalt sind unwirksam. Gültig ab 1. März 2018 / Getränke Gstöhl Anstalt - Fabian Büttiker.